Rechtsanwalt Dr. Reich ist auf die Beratung zur betrieblichen Altersversorgung, zu Zeitwertkontenmodellen sowie auf versicherungsrechtliche Fragestellungen spezialisiert.

Die langjährige Tätigkeit auf diesem Themengebiet gewährleistet eine umfassende Interessenwahrnehmung bei den vielfach komplexen, durch das Zusammenspiel unterschiedlichster Rechtsbereiche (insbesondere Arbeitsrecht, Steuerrecht, Versicherungsvertrags- und Versicherungsaufsichtsrecht, Sozialversicherungsrecht) geprägten Materie.

Die umfassende Lösung unter Einbeziehung allgemeiner arbeitsrechtlicher und gesellschaftsrechtlicher Überlegungen steht dabei im Vordergrund. Je nach den Erfordernissen des konkreten Einzelfalles werden individuelle Lösungen zusammen mit Aktuaren und Steuerberatern erarbeitet, die über eine spezielle bAV-Expertise verfügen.