Die betriebliche Altersversorgung hat in den letzten Jahren durch zahlreiche gesetzliche Neuregelungen erheblich an Komplexität gewonnen. Die dabei zu berücksichtigenden Aspekte aus dem Arbeitsrecht, dem Steuerrecht, dem Sozialversicherungsrecht und dem Versicherungsrecht erfordern eine fundierte rechtliche Expertise auf diesem Spezialgebiet.

Aufbauend auf langjähriger Erfahrung erfolgt eine umfassende Beratung zu sämtlichen Rechtsfragen der betrieblichen Altersversorgung. Dies gilt ebenso für die sich in jüngster Zeit immer mehr durchsetzenden Zeitwertkonten, oft auch als Lebensarbeitszeitkonten bezeichnet.

Die Tätigkeitsgebiete umfassen sämtliche betriebsrentenrechtliche Themen einschließlich Zeitwertkonten, insbesondere:

- Erstellung/Anpassung betriebsrentenrechtlicher Vereinbarungen und Neuordnung von Versorgungswerken

- Beratung in Streitfällen zu Leistungsansprüchen

- Versorgungslösungen für Gesellschafter-Geschäftsführer

- Einrichtung von Treuhandmodellen / Contractual Trust Arrangements (CTA)

- Durchführung der Due Diligence und der Post-Merger-Beratung bei M&A-Transaktionen

- Entwicklung und Umsetzung von Zeitwertkontenmodellen

Die Beratung richtet sich an Unternehmen, Produktanbieter und Versicherungsvertriebe / Makler, aber auch an einzelne Personen.