Contractual Trust Arrangements (CTA)

Contractual Trust Arrangements sind Treuhandmodelle, mit denen Arbeitnehmer-Ansprüche gegen eine Insolvenz des Arbeitgebers abgesichert werden. Verwendung finden derartige Modelle bei Pensionszusagen, Altersteilzeit-Guthaben sowie bei Langzeitkonten-Modellen. CTAs haben in letzter Zeit eine weite Verbreitung in allen Unternehmensgrößen gefunden, nachdem sie anfänglich vor allem von Dax-Unternehmen entwickelt und eingesetzt wurden.

Ein wesentlicher Vorteil von CTA-Modellen besteht in der Verbesserung von Bilanz- und Ertragskennzahlen und den daraus resultierenden Rating-Effekten, was zu verbesserten Bedingungen der Fremdkapital-Aufnahme führt. Darüber hinaus bietet ein CTA im Rahmen von M&A-Transaktionen ein praktikables Vehikel, um mittels Separierung einer Vermögensmasse, die mit den Pensionslasten saldiert werden kann, die Transaktionsverhandlungen vom komplexen Themenpunkt der betrieblichen Altersversorgung – die sich in der Vergangenheit oft als maßgebliches Hindernis derartiger Transaktionen gezeigt hat – zu entlasten. Auch führt die Einrichtung eines CTAs zur Absicherung von Versorgungsansprüchen zu einem erheblichen Vertrauenszuwachs der Arbeitnehmer, was sich gerade bei oft schwierigen Umstrukturierungen und Unternehmensverkäufen positiv auf das Betriebsklima auswirkt.

Bei der rechtlichen Konstruktion eines CTAs bestehen mehrere Gestaltungsoptionen. Im Grundsatz erfolgt dabei eine Übertragung des Vermögens durch das Unternehmen auf einen Treuhänder, der dieses Vermögen nach vom Unternehmen festgelegten Anlagegrundsätzen anlegt und verwaltet. Gleichzeitig wird durch einen Vertrag zugunsten Dritter – den Arbeitnehmern – eine Sicherungstreuhand vereinbart, nach welcher der Treuhänder im Insolvenzfall das Treuhandvermögen zur Befriedigung der Arbeitnehmeransprüche zu verwenden hat. Aufgrund dieser Verknüpfung von Verwaltungs- und Sicherungstreuhand wird dieses Modell als doppelseitige Treuhand bezeichnet. Die Einrichtung eines CTAs erfolgt zweckmäßigerweise durch Gründung eines eingetragenen Vereins. Die Übertragung des Vermögens erfolgt nach Maßgabe des Treuhandvertrages. Bei der Gestaltung der Verträge sollte dabei der Vermeidung unerwünschter steuerbilanzieller Nebeneffekte, wie z.B. der Aufdeckung stiller Reserven, Rechnung getragen werden.

Als Treugut sind grundsätzlich alle Vermögensmittel denkbar. Regelmäßig wird hier eine Kapitalanlage in Investmentfonds der geeignete Weg sein. Aber auch die Einbringung von Immobilien und Betriebsmitteln, ggf. unter Einbeziehung von Sale-and-Lease-Back-Modellen, ist denkbar. Gerade im Hinblick auf die zukünftige Zinsschrankenregelung der Unternehmenssteuerreform können sich hier interessante Alternativen ergeben. Die Höhe der übertragenen Vermögensmittel kann flexibel gehandhabt werden, so dass je nach Liquiditätslage auch beliebige Teilfinanzierungen möglich sind.

CTAs bieten Gestaltungsräume, die je nach der konkreten Unternehmenssituation betriebswirtschaftliche Vorteile generieren. Die Einrichtung eines CTAs kann dabei auch für mittelständische Unternehmen lukrativ sein. Die Umsetzung ist durch die Gründung eines eingetragenen Vereins und durch entsprechende Gestaltung der Treuhandverträge flexibel gestaltbar, Kosten und Aufwand halten sich in Grenzen.


Leistungen

- Rechtliche Gestaltung eines CTA nach Maßgabe der konkreten unternehmerischen Zielstellungen und Gegebenheiten

- Erstellung der erforderlichen Verträge zwischen Unternehmen, Treuhand und Verwaltung

- Vereinsgründung zur Gewährleistung der Treuhandfunktion

- Rechtliche Unterstützung im Falle der Einbeziehung externer Treuhänder, Administrationsdienstleister und  Vermögensverwalter