Zeitkontenmodelle

Zeitwertkonten – oft auch als Lebensarbeitszeitkonten bezeichnet – bieten weitreichende Möglichkeiten für die flexible Gestaltung und Verwendung von Arbeitszeit. Die Änderungen der Arbeitswelt in den letzten Jahren haben bei derartigen Modellen zu einer verstärkten Verbreitung geführt. Mit Zeitwertkonten lässt sich den unternehmerischen Herausforderungen gleichermaßen gerecht werden wie den individuellen Interessen der Mitarbeiter bei ihrer persönlichen Lebensplanung.

Zeitwertkonten ermöglichen, die Fälligkeit der Arbeitsvergütung von der Erbringung der Arbeitsleistung zu trennen. Anstelle der Auszahlung von Entgelt werden Guthaben aufgebaut, die für eine Freistellung verwendet werden. Die Anlage des Wertguthabens kann in Fonds, aber auch in sonstigen Anlageprodukten erfolgen. Die Wertentwicklung erhöht das Guthaben der Mitarbeiter dabei zusätzlich. Die Freistellung kann dabei zeitlich begrenzt während des Berufslebens erfolgen, oder unmittelbar vor Eintritt in den Ruhestand. Gerade mit der letzten Alternative lässt sich die Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67 Jahre kompensieren. Darüber hinaus können Wertguthaben aus Zeitwertkonten auch für eine Aufstockung der betrieblichen Altersversorgung verwendet werden.

Besteuerung und Verbeitragung erfolgen erst bei der Auszahlung des Wertguthabens während der Freistellung. Zeitwertkonten bieten damit die Vorteile der Deferred Compensation außerhalb des Betriebsrentengesetzes. Eine gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzsicherung dient dazu, den Mitarbeiter vor Verlust seines Wertguthabens zu schützen.

Arbeitsrechtliche Grundlage eines Zeitwertkontos bildet regelmäßig eine Betriebsvereinbarung. Einzelvertragliche Lösungen, insbesondere im Bereich der leitenden Angestellten sowie der Gesellschafter-Geschäftsführer sind ebenfalls darstellbar.


Leistungen

- Rechtliche Gestaltung von Zeitwertkonten entsprechend den unternehmerischen Zielen (Betriebsvereinbarung etc.)

- Unterstützung bei der Auswahl und Umsetzung adäquater Insolvenzschutz-Mechanismen (Treuhand, Verpfändung, Bürgschaft etc.)

- Beratung und Interessenwahrnehmung hinsichtlich externer Dienstleister bei Verwaltung, Finanzierung und Insolvenzschutz

- Klärung steuerlicher Detailfragen durch Einbindung auf Zeitwertkonten spezialisierter Steuerberater